Mit der heutigen Mail vom Donnerstag, dem 08. April, ordnet das Ministerium für die weiterführenden Schulen für die Woche nach den Osterferien, 12.04.2021 bis 16.04.2021, Distanzunterricht an. Ausgenommen hiervon sind die Abschlussklassen (bei uns: 10 + Q1), die weiterhin in Präsenz unterrichtet werden. Dies bedeutet, dass die Q1 nach Plan in der Schule am Unterricht teilnimmt, während im Jahrgang 10 weiterhin das bekannte Wechselmodell aus der Zeit vor den Ferien gilt, sodass nach den Ferien die Gruppe der B-Woche der 10er in Präsenz beschult wird. Nähere Informationen erfolgen über Klassenleitungen.
Eine Information des Ministeriums finden Sie hier: Pressemitteilung, Schulmail (mit weiterführenden Hinweisen)
In den nächsten Tagen werden wir Sie über die weiteren organisatorischen Details informieren. Der Distanzunterricht findet in der bekannten Form statt. Bei Fragen zur Notbetreuung für die Jahrgänge 5-6 wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
Update: Die Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) wurde soeben aktualisiert mit Details zur Testpflicht. Hier die für uns erstmal wichtigen Abschnitte:
(2a) An schulischen Nutzungen [..] dürfen nur Personen teilnehmen, die
1. an dem jeweils letzten von der Schule für sie angesetzten Coronaselbsttest nach Absatz 2b mit negativem Ergebnis teilgenommen haben oder
2. zu diesem Zeitpunkt einen Nachweis […] über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung vorgelegt haben.
Nicht getestete und positiv getestete Personen sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung auszuschließen. Zusätzlich weist die Schulleiterin oder der Schulleiter Personen mit positivem Ergebnis, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern die Eltern, auf die Pflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest […] hin.
(2b) Für alle in Präsenz tätigen Personen (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, sonstiges an der Schule tätiges Personal) werden wöchentlich zwei Coronaselbsttests [..] durchgeführt. Für die Schülerinnen und Schüler finden sie ausschließlich in der Schule unter der Aufsicht schulischen Personals statt. [..]
(2e) Die Ergebnisse der nach Absatz 2a durchgeführten Coronaselbsttests oder vorgelegten Testnachweise werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet.