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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

am kommenden Montag, dem 17. Mai, geht es wieder in den wochenweisen Wechselunterricht – wie vor den Osterferien. Die dann beginnende Woche ist eine Gruppe-A-Woche.

1. Für den Schulbesuch besteht weiterhin eine Testpflicht 2x in der Woche. Als besonderen Service bieten wir auch weiterhin Testmöglichkeiten an anderen Wochentagen, falls es z.B. durch krankheitsbedingte Abwesenheit erforderlich sein sollte. Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle (Bürgertest) vorlegt, muss nicht am schulischen Selbsttest teilnehmen. Wir haben inzwischen Routinen entwickelt und gute Erfahrungen gemacht. Details zu den Selbsttests finden Sie in unserem Elternbrief vom 15. April.

2. Bis zum Beginn der Sommerferien haben wir noch etwa sechs (6) Wochen Zeit. Unter Berücksichtigung des Wechselunterrichts verbleiben für jeden Schüler / jede Schülerin ca. drei (3) Wochen Unterricht. Das Ministerium hat auf diesen Umstand reagiert und die Zahl der Klassenarbeiten angepasst: Die Jahrgänge 5-9 schreiben eine (1) Klassenarbeit im zweiten Halbjahr. Der Jahrgang 10 erbringt zwei (2) schriftliche Leistungen von denen eine die zentrale Prüfung ZP10 ist. In der EF ist die Vergleichsarbeit entfallen, so bleibt eine (1) reguläre Klausur. In der Q1 müssen alle Arbeiten (Klausuren) geschrieben werden, hier gab es auch durchgehend Präsenzunterricht. Anders als sonst sind bei der ZP10 Nachprüfungen möglich.
Mit dieser Regelung sollen die Leistungsanforderungen insoweit angepasst werden, dass die Schülerinnen und Schüler keine zusätzliche Belastung durch die Pandemie erfahren müssen.

3. Wir haben uns bei der Gestaltung des Distanzunterrichts eng an die Vorgaben des Ministeriums gehalten, die ein asynchrones Organisationsmodell vorsehen: Dabei sind Videokonferenzen eines von vielen methodischen Mitteln. Die Abbildung des Stundenplans als Videokonferenz ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

4. Die Notbetreuung besteht weiter und ist auch als Notbetreuung im Sinne des Wortes zu verstehen. Sie ist kein Präsenzunterricht für Einzelfälle, hier hat der Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund
F. Wedekind, SL