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Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

der nachfolgende Text des Ministeriums (MSB) beschreibt die neuen Regelungen ab dem 01. Februar 2023.

Die gesamten Informationen finden sich unter: https://www.schulministerium.nrw/schulbetrieb-und-corona

Ein detailliertes Schreiben der Ministerin Feller für Eltern ist hier zu finden: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/brief_ministerin_eltern_erziehungsberechtigte_250123.pdf

Und für volljährige Schülerinnen und Schuler hier: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/brief_ministerin_volljaehrige_schuelerinnen_250123.pdf

 

Grundsätzlich gilt – wie bei jeder ansteckenden Krankheit – der verantwortungsvolle Umgang mit der jeweiligen Situation: Wer krank ist, verhält sich so, dass niemand angesteckt wird und bleibt bis zur Gesundung zu Hause.

 

Viele Grüße

  1. Wedekind, SL

Text des MSB:

Die derzeit für den Schulbereich relevanten Verordnungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales – zum einen die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) sowie zum anderen die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) – werden mit Ablauf des 31. Januar 2023 auslaufen.

Die CoronaSchVO wird mit wenigen Vorschriften fortgeführt; für den Schulbereich wird es keine Sonderregelungen mehr geben. Die rechtliche Grundlage zum anlassbezogenen Testen in der Schule fällt ebenfalls ersatzlos weg.

Für die CoronaTestQuarantäneVO wird es keine Nachfolgeregelung geben; das bedeutet, dass insbesondere die bisherige 5-tägige Isolationspflicht entfallen wird. Stattdessen wird ab dem 1. Februar 2023 eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen einer Maske ausgesprochen. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben.

(Hinweis: Besondere Regelungen für positiv getestete Personen wird es nur noch für Bereiche mit besonders vulnerablen Personen geben (z.B. Krankenhäuser etc.); die Regelungen werden künftig in die CoronaSchVO integriert.)