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Gesellschaftslehre

Das Fach Gesellschaftslehre wird an der Gesamtschule Rietberg in den Jahrgängen 5 bis 10 fächerintegriert unterrichtet. Dies bedeutet, das Fach beschäftigt sich mit den Teildisziplinen Geschichte, Erdkunde und Wirtschaft-Politik. Die kritische Auseinandersetzung mit historischen, geographischen, gesellschaftlichen sowie politisch-ökonomischen Themen im Gesellschaftslehreunterricht leistet einen Beitrag zur Entwicklung von Kompetenzen, die das Verstehen unserer Gesellschaft, ihrer Strukturen und Prozesse ermöglichen und die Mitwirkung als mündiger Bürger oder Bürgerin in unserer Demokratie unterstützen sollen [vgl. Kernlehrplan Gesellschaftslehre NRW, 2020].

Aufgaben und Ziele des Faches

Das Fach Gesellschaftslehre, das aus den Fächern Geschichte, Erdkunde und Wirtschaft-Politik besteht, wirkt an der politisch-demokratischen Bildung der Schülerinnen und Schülern mit. Durch die Beschäftigung mit gesellschaftlich relevanten Problemen sowie den Möglichkeiten und Grenzen menschlichen Denkens und Handelns im zeitlichen und geographischen Kontext leistet das Fach einen wichtigen Beitrag zum Aufbau eines Orientierungs-, Deutungs-, Kultur- und Weltwissens. Das Fach fördert somit die Entwicklung und Stärkung einer eigenen individuellen Identität sowie die Fähigkeit zur selbstständigen Urteilsbildung innerhalb unserer Gesellschaft [vgl. KLP NRW Gesellschaftslehre 2020, S. 7]. Ein weiteres Ziel des gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichts ist die Entwicklung von Mündigkeit, die die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt, auch die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse verantwortungsvoll mitzugestalten. Zudem fördert das Fach die ökonomische und gesellschaftspolitische Bildung.

Der Unterricht im Fach Gesellschaftslehre an der Gesamtschule Rietberg soll die eigene Persönlichkeitsbildung jeder Schülerin und jedes Schülers anregen und mithilfe der Auseinandersetzung mit vielfältigen geschichtlichen, politischen oder ökonomischen Themen die Grundlage dafür eröffnen, im späteren selbstständigen Leben eigene Lebenschancen reflektieren und nutzen zu können [vgl. KLP NRW Gesellschaftslehre 2020, S. 7]. Es zeigt zudem unterschiedliche Lebenswirklichkeiten und Probleme von Menschen in Vergangen­heit, Gegenwart und Zukunft auf, die die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, wichtige Grundwerte unserer Gesellschaft – wie Toleranz, Moral oder Demokratie – zu erlernen und nach außen zu vertreten.

Der schulinterne Lehrplan des Faches Gesellschaftslehre sichert dabei, dass alle wesentlichen Inhalte, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der bildungsgangbezogenen Fachlehrpläne erworben werden können. Bezogen auf die einzelnen Teildisziplinen des Faches bedeutet dieses für…

… Erdkunde: Im Bereich Erdkunde erlernen die Schülerinnen und Schüler, den Blick auf die Räume und die natürlichen Ressourcen als Voraussetzung und Wirkungsfeld gesellschaft­lichen Handelns zu lenken. Dabei vermittelt das Fach grundlegende Kenntnisse über den Planeten Erde, seine naturräumliche Gliederung und wesentliche naturgeographische Faktoren.

… Geschichte: Mittels der geschichtlichen Bildung lernen die Schülerinnen und Schüler die Orientierung in der Zeit, den Blick auf die für das Verständnis der Gegenwart wesentlichen Entwicklungen. Damit legt das Fach Gesellschaftslehre die Grundlagen zur Bildung eines historischen Bewusstseins sowie einer historischen Urteilskompetenz.

… und Wirtschaft-Politik: Im politischen Bereich wird der Blick auf die gegenwärtigen Strukturen und Prozesse in der Gesellschaft und auf die Möglichkeiten und Formen der Teilnahme am politischen Leben gelegt.

Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung im Fach Gesellschaftslehre orientiert sich an dem allgemeinen Leistungskonzept der Gesamtschule Rietberg. Darüber hinaus berücksichtigt es die folgenden Aspekte:

Im Fach Gesellschaftslehre sind keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vor­gesehen. Somit erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“.

Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ zählen u.A.

  • mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Beiträge zu Diskussionen und Streitgesprächen, Moderation von Gesprächen, Kurzreferate),
  • schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/ Mappen, Portfolios, Lerntagebücher),
  • kurze schriftliche Übungen sowie
  • Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven sowie ggf. praktischen Handelns (z.B. Rollenspiel, Befragung, Erkundung, Plakate, Flugblätter, Präsenta­tionen).

Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der schriftlichen, mündlichen und praktischen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Die Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess während des Schuljahres festgestellt, wobei zwischen Lern- und Prüfungssituationen im Unterricht zu unterscheiden ist.

In den Lerngruppen einer Jahrgangsstufe wird je Schulhalbjahr mindestens eine zwischen den in der jeweiligen Jahrgangsstufe unterrichtenden Lehrkräften abgestimmte schriftliche Übung im Umfang von 20 Minuten geschrieben. Auch wird die von allen Schülerinnen und Schülern verbindlich zu führende Arbeitsmappe in den Jahrgangsstufen 5-7 mindestens zweimal, in den Jahrgangsstufen 8-10 mindestens einmal im Schuljahr bewertet.

Die Grundsätze der Leistungsfeststellung werden den Schülerinnen und Schülern (zum Schuljahresbeginn) sowie den Erziehungsberechtigten (u.A. im Rahmen des Beratungstages) transparent gemacht und erläutert.

 

Lehr- und Lernmittel

Im Fach Gesellschaftslehre arbeiten die Schülerinnen und Schüler mit dem Lehrwerk „Projekt G“ (Klett Verlag) und den dazugehörigen Materialien (Sprachförderheft, Internet­links, E-Book). Das Lehrwerk bedient mithilfe eines integrativen Konzepts zwei unterschied­liche Niveaustufen.

Mit dem Lehrwerk „Projekt G“ einigte sich die Fachkonferenz auf ein Lehrwerk, welches die Fragestellungen von Geschichte, Erdkunde und Wirtschaft-Politik der Schülerinnen und Schüler sprachbewusst und individuell vernetzt. Auch werden schwierige Sachverhalte durch den Einsatz spannender digitaler Materialien einfacher vermittelt, so dass zugleich auch die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler stetig weiter gefördert wird.

Des Weiteren wird den Schülerinnen und Schülern der „Haack Verbundatlas“ (Klett Verlag) von schulischer Seite für den Unterricht zur Verfügung gestellt, welcher explizit die Themen der vier Einzelfächer miteinander verbindet.

Zudem werden tagesaktuelle Lernmittel eingesetzt (Schrödel Verlag, Internetquellen,..), um flexibel auf die Geschehnisse in der Welt reagieren zu können.

Grundsätze fachmethodischen und didaktischen Arbeitens

Die Fachschaft Gesellschaftslehre der Gesamtschule Rietberg hat sich unter Berücksichtigung des Kern- und des schulinternen Lehrplanes auf die nachfolgenden überfachlichen und fachlichen Grundsätze geeinigt.

Die überfachlichen Grundsätze:

  • Die Förderung der aktiven Teilnahme der Lernenden am Unterricht.
  • Förderung kooperativer Lernformen.
  • Förderung individueller Lernwege sowie selbstständiger Arbeit.
  • Im Sinne der Selbstregulativität soll den Schülerinnen und Schülern Verantwortung im Unterricht übertragen werden, sodass sie durch eine wachsende Lernverantwortung Gelegenheit zu selbstständiger Arbeit erhalten.
  • Geeignete Problemstellungen zeichnen die Ziele des Unterrichts vor und bestimmen die Struktur der Lernprozesse.
  • Im Sinne des Blended Learnings werden sowohl analoge als auch digitale Medien genutzt, in diesem Zusammenhang erfolgt unter Anderem eine kritische Auseinandersetzung mit den zur Verfügung gestellten Medien.
  • Anhand verschiedener Feedbackmethoden fördert die Lehrkraft eine positive Feedback-Kultur innerhalb der Lerngruppe.
  • Inhalt und Anforderungsniveau des Unterrichts entsprechen dem Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler.
  • Medien und Arbeitsmittel sind schülernah gewählt.
  • Die Schülerinnen und Schüler erreichen einen messbaren Lernzuwachs, der durch regelmäßige Testungen überprüft wird.

 

Die fachlichen Grundsätze:

  • Die fachliche Auseinandersetzung erfolgt im Sinne des Kontroversitätsgebots, welches besagt, dass diejenigen Inhalte, die in Wissenschaft und Politik kontrovers behandelt werden, auch im Unterricht entsprechend behandelt werden müssen (Beutelsbacher Konsens).
  • Der Unterricht unterliegt der Wissenschaftsorientierung und ist folglich eng verknüpft mit seinen Bezugswissenschaften der Geschichtswissenschaft, Geographie, Politikwissenschaft, Soziologie und Ökonomie.
  • Vernetzendes Denken wird im Rahmen der Verknüpfung der zuvor genannten Wissenschaften gefördert.
  • Ausgehend von realen Problemen sollen vorrangig Wissen und Kompetenzen vermittelt werden, die zur Problembearbeitung erforderlich sind. Problemlösungsfähigkeit hat Vorrang vor Wissensanhäufung.
  • Der Unterricht folgt dem Prinzip der Exemplarität und ermöglicht, Strukturen und Gesetzmäßigkeiten in den ausgewählten Problemen zu erkennen.
  • Schülerorientierung erfolgt durch die Anknüpfung der Inhalte an die Interessen und Erfahrungen der Adressaten.
  • Der Unterricht ist handlungsorientiert und beinhaltet reale Begegnungen sowohl an inner- als auch an außerschulischen Lernorten.

 

bilingualer Zweig

In dem bilingualen Gesellschaftslehreunterricht der Gesamtschule Rietberg werden Teile des Fachunterrichts in der Fremdsprache Englisch erteilt und von den Schülerinnen und Schülern erarbeitet. Diese Form des Unterrichts befähigt die Schülerinnen und Schüler, fachliche Sachverhalte in Lernbereichen wie Wirtschaft, Kultur, Geschichte und Politik in der Fremd­sprache zu verstehen. Mit dem bilingualen Gesellschaftslehreunterricht wird den Schülerinnen und Schülern ein entscheidender Vorteil ermöglicht, da das Ziel darin besteht, ihnen erweiterte Englischkenntnisse zu vermitteln, sodass sie eine erhöhte Sprach­kompetenz erwerben. Über den Erwerb hoher fremdsprachlicher Kompetenzen hinaus ist bilingualer Unterricht ein besonders effektiver Weg, um interkulturelle und fachliche Kompetenzen zu stärken. Die Schülerinnen und Schüler mit bilingualer Ausbildung erhalten auf jedem Zeugnis den Vermerk über die Teilnahme am bilingualen Unterricht, sodass sie etwas Besonderes und Bemerkenswertes vorzuweisen haben.

Grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme am Bilingualen Gesellschaftslehreunterricht sind ausgeprägte Kompetenzen im Fach Englisch und die Teilnahme am Englisch-Forderkurs ab dem 2. Halbjahr der Klasse 5 bis zum Ende der Klasse 6. In diesem Kurs findet eine Vorbereitung auf die sprachlichen Anforderungen des Fachunterrichts ab Klasse 7 bis Klasse 10 statt. Da dem bilingualen Gesellschaftslehreunterricht derselbe Lehrplan wie dem regulären Gesellschaftslehreunterricht vorliegt, findet in Klasse 7, 8 und 9 der bilinguale Gesellschaftslehreunterricht mit einer erhöhten Wochenstundenzahl statt, sodass die bilingual ausgebildeten Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Rietberg trotz der zusätzlichen Forderung inhaltlich keinerlei Nachteile gegenüber nicht-bilingual ausgebildeten Schülerinnen und Schülern haben. Bei der Bewertung der Leistung wird vorrangig die fachliche Leistung bewertet.

Die fremdsprachliche Leistung wird im Rahmen der Darstellungsleistung bewertet. Neben den zahlreichen Handreichungen und Materialien für den bilingualen Gesellschafts­lehreunterricht mit all seinen verschiedenen Schwerpunkten arbeiten die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Rietberg mit den Lehrwerken Exploring History – For Bilingual Classes Vol.1 und Vol.2 [vgl. Schulministerium NRW].

Kernlehrplan

Der Kernlehrplan für das Fach Gesellschaftslehre steht hier zum Download bereit:

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