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Spanisch

Spanisch zählt mit mehr als 530 Millionen Muttersprachlern zu den meist gesprochenen Sprachen der Welt und gewinnt insbesondere in der Wirtschaft als Welthandelssprache unaufhaltsam an Bedeutung. Darüber hinaus ist es die meistgesprochene romanische Sprache. Basierend auf diesen Fakten hat sich die Gesamtschule Rietberg für das Fach Spanisch als zweite Fremdsprache entschieden. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schülern sowohl in ihrem Privat- als auch in ihrem Berufsleben in den spanischsprachigen Ländern handlungsfähig werden zu lassen. „Neben der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung kommt der spanischen Sprache eine weitere wichtige Bedeutung zu, und zwar als Trägerin und Vermittlerin von vielfältigen Kulturen in Spanien und Lateinamerika“ (KLP 2009, S. 7). Hieraus geht hervor, dass der Spanischunterricht nicht ausschließlich auf die Vermittlung der Sprache, sondern darüber hinaus ebenfalls auf die Vermittlung der spanischen und der lateinamerikanischen Kultur abzielt. Die Schülerinnen und Schüler wagen damit einen „Blick über den Tellerrand“, erweitern ihre interkulturellen Kompetenzen sowie ihre kommunikativen Fertigkeiten. Die Förderung dieser Kompetenzen ist für die Gesamtschule Rietberg insbesondere vor dem Hintergrund des zusammenwachsenden Europas und der sich globalisierenden Welt von besonderer Bedeutung.

 

Aufgaben und Ziele des Faches

Die Gesamtschule Rietberg verfolgt mit der Möglichkeit der Wahl des Faches Spanisch als zweite Fremdsprache vorrangig das Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler sowohl in ihrem Privatleben als auch in ihrem späteren Berufsleben in der spanischsprachigen Welt hand­lungsfähig werden.

Spanisch zählt mit mehr als 530 Millionen Muttersprachlern zu den meist gesprochenen Sprachen der Welt und gewinnt insbesondere in der Wirtschaft als Welthandelssprache unaufhaltsam an Bedeutung. Immer mehr Firmen stellen daher gern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, welche nicht nur in der englischen Sprache sondern auch in der spanischen Sprache über ein hohes sprachliches Niveau verfügen. Darüber hinaus können die Schüle­rinnen und Schüler die spanische Sprache für ihr Privatleben nutzen, da z.B. Spanien ein beliebtes europäisches Urlaubsziel ist. Ebenfalls eröffnet der Erwerb der sprachlichen Kom­petenz einen Zugang zur Kultur und Geschichte Spaniens und Lateinamerikas.

Der Zugang zu diesen Kulturen und der damit einhergehende Erwerb der interkulturellen

Kompetenz seitens der Schülerinnen und Schüler erfolgt im Spanischunterricht durch die

Vermittlung „soziokulturell und global bedeutsame[r]Themen und deren Darstellung in den

spanischsprachigen Texten und Medien in besonderer Weise“ (vgl. MSW 2014, S.11-12). Diese sprachlich-kommunikativen und interkulturellen Kompetenzen werden im Unterricht im Rahmen eines komplexen Unterrichtsgeschehens verknüpft, sodass gemäß dem Leitbild der Schule „vielfältige und anregungsreiche Lerngelegenheiten [entstehen], in denen die Schülerinnen und Schüler ihr Können und Wissen in gut organisierter und vernetzter Weise erwerben, vertiefen und [reflektieren] können“ (vgl. MSW 2014, S.12), um die erworbenen sprachlichen Kompetenzen für ihre Lebenswelt nutzen zu können. Ein Beispiel für ein solches komplexes Unterrichtsgeschehen ist die Reihe in der Einführungsphase zum Thema „Estamos de prácticas en Madrid – Planung und Durchführung verschiedener Aktivitäten während eines Praktikumsaufenthaltes in Madrid“. Im Rahmen dieser Unterrichtsreihe simulieren die Schülerinnen und Schüler verschiedene sprachliche Problemsituationen, in welchen sie sich im Rahmen eines Praktikumsaufenthaltes befinden könnten, zum Beispiel: eine Wohngemeinschaft finden, einen Weg beschreiben, Sehenswürdigkeiten besichtigen etc. Dieses Beispiel macht noch einmal deutlich, wie die Schülerinnen und Schüler das vorrangige Ziel der Handlungsfähigkeit in spanischsprachigen Ländern erreichen.

 

Leistungsbewertung

Grundlagen der Vereinbarungen sind § 48 SchulG, § 6 APO-S I sowie die Angaben in Kapitel 3 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung des Kernlehrplans.

Auf der Grundlage von § 48 SchulG, § 6 APO-SI sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Spanisch für die Sekundarstufe I hat die Fachkonferenz Spanisch im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen. Folgende Vereinbarungen trifft die Fachkonferenz Spanisch verbindlich für das gemeinsame Handeln.

 

Mündliche Kommunikationsprüfungen: durchführbar individuell nach Absprache mit der Fachkonferenz (ersetzt eine schriftliche Klassenarbeit).

 

  • Die Klassenarbeiten (ggf. mündliche Prüfungen) prüfen die im Unterricht schwerpunkt­mäßig erarbeiteten und vertieften Kompetenzen ab.
  • Die Bewertung der schriftlichen Leistungen und mündlichen Kommunikationsprüfungen erfolgt kriteriengeleitet. In entsprechenden Erwartungshorizonten werden den Schülerinnen und Schülern die Kriterien der Bewertung transparent gemacht.
  • Alle Teilaufgaben werden mit Punkten bewertet; zu erreichende und erreichte Punkte werden gegenübergestellt. Die maximal zu erreichende Punktzahl wird den Schülerinnen und Schülern in der Aufgabenstellung bekannt gegeben.
  • Die Gewichtung der Teilaufgaben bei der Ermittlung der Gesamtnote muss in einem aus­gewogenen Verhältnis zwischen der veranschlagten Bearbeitungszeit und dem Anforde­rungsniveau unter Berücksichtigung der Vorbereitungstiefe im Unterricht stehen.
  • Die Zuordnung der erreichten Gesamtpunktzahl zu einer Note soll sich an der Maßgabe orientieren, dass eine ausreichende Leistung vorliegt, wenn annähernd die Hälfte der Gesamtpunktzahl erreicht wird. Die Intervalle für die oberen vier Notenstufen sollen nahezu gleich sein.
  • Bei der Bewertung der sprachlichen Leistung / Darstellungsleistung sollen alle Bereiche (kommunikative Textgestaltung, Ausdrucksvermögen / Verfügen über sprachliche Mittel, Sprachrichtigkeit) den Vorgaben des KLP entsprechend schrittweise kriterial ausdifferenziert werden.
  • In den ersten Jahren des Spracherwerbs kommt der inhaltlichen Leistung gegenüber der sprachlichen Leistung / Darstellungsleistung eine untergeordnete Rolle zu. Dies spiegelt sich auch in einer deutlich höheren Gewichtung der sprachlichen Leistung / Darstellungsleistung im Erwartungshorizont wider.
  • Die Leistungsbewertung dient zum Einen der Diagnose des bisher erreichten Lernstandes, zum Anderen ist sie Ausgangspunkt für individuelle Förderempfehlungen.

Überprüfung der sonstigen Leistungen

Die Bewertung richtet sich nach der Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Kompetenzbereichen.

Die Überprüfung der sonstigen Leistung erfolgt durch

  • schriftliche Übungen, z.B. zur anwendungsorientierten Überprüfung des Bereichs Verfügen über sprachliche Mittel und Sprachlernkompetenz (Arbeitsmethoden und -techniken, z.B. Wortschatzarbeit, Wörterbucharbeit).
  • kontinuierliche Beobachtungen, z.B. regelmäßige Beteiligung am Unterrichtsgespräch. Hierbei ist besonders die Qualität der Beiträge zu gewichten.
  • die Zusammenarbeit in Partner- und Gruppenarbeiten. Bei Leistungen, die im Rahmen von Partner- oder Gruppenarbeiten erbracht werden, wird stets auch der individuelle Beitrag zum Ergebnis der Partner- bzw. Gruppenarbeit bei der Bewertung berücksichtigt.
    • Einbringen von Lernzeitaufgaben in den Unterricht.
  • punktuelle Bewertungen, z. B. von Referaten, Präsentationen, Portfolios, Kurzvorträgen, Lesetagebüchern, digitalen Produkten (z.B. Video-/Audioclips).

Schriftliche Übungen und Überprüfungen werden den Schülerinnen und Schülern vorab angekündigt.

Bildung der Zeugnisnote

Bei der Bildung der Zeugnisnote fließen die Beurteilungsbereiche „schriftliche Arbeit“ und „sonstige Leistungen“ in angemessener Gewichtung ein (§6, Abs. 3, APO SI). Bei der Notenfindung wird der individuelle Lernfortschritt berücksichtigt.

 

Lehr- und Lernmittel

Grundsätze fachmethodischen und didaktischen Arbeitens

Grundsätze fachmethodischen und -didaktischen Arbeitens

In Absprache mit der Lehrer- und Schulkonferenz sowie unter Berücksichtigung des Schul­programms hat die Fachkonferenz Spanisch die folgenden fachdidaktischen und fach­methodischen Grundsätze beschlossen. In diesem Zusammenhang beziehen sich die Grund­sätze auf fächerübergreifende Aspekte, die auch Gegenstand der Qualitätsanalyse sind. Die weiteren Grundsätze sind fachspezifisch.

Überfachliche Grundsätze:

  • Der Unterricht ist auf längerfristig angelegte Ziele, Inhalte und Kompetenzen des Kernlehrplans abgestimmt.
  • Der Unterricht verfolgt fachlich angemessen und sinnstiftend die Ziele des Medien­kompetenzrahmens NRW.
  • Der Unterricht bindet angemessen und sinnstiftend Ziele und Bereiche der Verbrau­cherbildung gemäß der Rahmenvorgaben zur Verbraucherbildung in Schule ein.
  • Der Unterricht integriert Aspekte der Studien- und Berufsorientierung, die fachlich angemessen, sinnstiftend und gleichermaßen für Schülerinnen und Schüler ansprechend sind.
  • Motivierende und schüleraktivierende Inhalte und Problemstellungen mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler zeichnen die Ziele des Unterrichts vor und bestimmen die Struktur der Lernprozesse. Sie bieten Anlässe für die Entwicklung einer zunehmend differenzierten und reflektierten Urteilsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler.
  • Der Inhalt und das Anforderungsniveau des Unterrichts entsprechen dem Kompe­tenzstand der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der curricularen Vorgaben.
  • Medien und Arbeitsmittel sind schülernah gewählt.
  • Durch eine transparente Unterrichtsgestaltung werden eine aktive Teilnahme der Schülerinnen und Schüler sowie das kooperative und eigenverantwortliche Arbeiten gefördert.
  • Der Unterricht berücksichtigt die individuellen Lernwege der Schülerinnen und Schüler.
  • Die Lernumgebung ist vorbereitet, an die individuellen Voraussetzungen der Lern­gruppe angepasst und auf die Schwerpunkte der Kompetenzentwicklung des Unter­richtsvorhabens abgestimmt.
  • Der hohe Anteil echter Lehr- und Lernzeit wird durch eine produktive und wert­schätzende Lern- und Arbeitsatmosphäre im Unterricht gefördert.
  • Die Schülerinnen und Schüler erreichen eine individuelle Progression und dokumen­tieren ihren eigenen Lernzuwachs.

Fachliche Grundsätze:

  • Die interkulturelle Handlungsfähigkeit ist das übergreifende Ziel des Spanischunterrichts in der Sekundarstufe I.
  • Der Spanischunterricht trägt zum sozialen, werteorientierten und persönlichkeitsbildenden Profil der Schülerinnen und Schüler bei.
  • Die Mündlichkeit stellt einen Schwerpunkt des Unterrichts dar. Um die Mündlichkeit zu entwickeln, werden vielfältige, geeignete Sprechanlässe geschaffen, die in situative Kontexte eingebunden sind. Ziel ist es, die kommunikative Kompetenz Sprechen zu fördern.
  • Der Aufbau von Sprachlernkompetenz wird im Spanischunterricht mit dem Ziel der Befähi- gung zum eigenständigen Sprachenlernen gefördert.
  • Ein kommunikativ angelegter Unterricht ist in der Regel funktional einsprachig zu gestalten. Demnach ist eine einsprachige Unterrichtsgestaltung für alle Formen der mitteilungsbezogenen Kommunikation einschließlich der unterrichtlichen Arbeits- und Handlungsanweisungen anzustreben.
  • Im Sinne einer Mehrsprachigkeitsdidaktik werden die bereits vorhandenen Sprachkennt- nisse sowie Sprachlernstrategien der Schülerinnen und Schüler eingebunden und produktiv für das Erlernen des Spanischen und anderer Sprachen genutzt. Dabei wird die Sprachbe- wusstheit der Schülerinnen und Schüler erweitert.
  • Die individuelle Förderung wird durch binnendifferenzierende Maßnahmen, sistemas de apoyo und persönliche Beratung und Unterstützung sichergestellt. Zudem werden koope- rative Lernformen funktional eingesetzt.
  • Der Spanischunterricht ist so zu gestalten, dass er vielfältige Anlässe einer authentischen Kommunikation in der Fremdsprache nutzt, indem Unterrichtssituationen geschaffen wer- den, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, ihre eigenen Interessen, Bedürf- nisse und Meinungen einzubringen. Neben didaktisierten und adaptierten werden ebenfalls authentische Texte und (digitale) Medien behandelt.
  • Im Rahmen eines aufgaben- und problemorientierten Spanischunterrichts werden Lernauf- gaben gestellt, zu deren sprachlicher Bewältigung – je nach Kompetenzschwerpunkt – viel- schichtige Lern- und Arbeitsprozesse initiiert werden.
  • Der Spanischunterricht fördert den kompetenten Umgang mit digitalen Medien, indem die Schülerinnen und Schüler auch digitale Produkte erstellen.
  • Das außerunterrichtliche Lernen ist Teil des Spanischunterrichts. Daher werden beispiels- weise Austauschprogramme unterstützt, die Teilnahme an Wettbewerben gefördert und au- ßerschulische Lernorte genutzt.

Kernlehrplan

Der Kernlehrplan für das Fach Spanisch steht hier zum Download bereit:

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